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Die übliche Bestattungart ist die Erdbestattung. Seit dem zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) ist auch die Feuerbestattung den Katholiken freigestellt.
Häufig gestellte Fragen:
- Muss man bei einer Überführung für die Fahrt durch jede Ortschaft zahlen?
Überführungsbewilligungen (Leichenpass) sind in Österreich zum großen Teil abgeschafft, die Kosten waren und sind ein Pauschalbetrag, die Länge der Strecke ist egal.
- Was ist zu tun bei einer Feuerbestattung?
Es bedarf keiner besonderen Vorbereitungen für eine Feuerbestattung, die verstorbene Person sollte bei Lebzeiten diesen Wunsch oder keine Abneigung dazu geäußert haben.
- Wo können die Aschenreste, Urnen beigesetzt werden?
Urnen können auch außerhalb der Friedhöfe beigesetzt werden, es bedarf einer Genehmigung des Grundeigentümers und des jeweiligen Bürgermeisters.
- Wird die Asche von mehreren Verstorbenen vermischt?
Die Asche der Verstorbenen wird nicht, und darf nicht, vermischt werden.
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